Handbuch und Hygieneplan für Selbsthilfegruppe Almed nach § 11 SGB 8, § 12 und § 13 Absatz 1 SGB 8.

Inhalt

  1. Handbuch
  2. Hygieneplan

1.1. Gruppenabende :

Montag         19:00 bis 20:00 Uhr

Dienstag       19:00 bis 20:00 Uhr

Mittwoch     18:30 bis 19:30 Uhr

                           20:00 bis 21:00 Uhr

1.2. Anzahl der Gruppenteilnehmer

5 Teilnehmer + 1 Gruppenleiter

1.3. Anmeldung

 Anmeldung der Teilnehmer muss bis Sonntag der laufenden Woche erfolgen.

1.4. Verhalten vor während und nach der Gruppenstunde

Keine Rudelbildung vor dem Gruppenraum. Eintreten nur mit Maske. Erfassen der Teilnehmer in die Liste, geschieht durch den Gruppenleiter. Maskenpflicht während der Gruppenstunde. Nach der Gruppenstunde den Raum direkt verlassen. Lüften der Räume.

2.1. Vorbemerkung 

Der vorliegende Hygieneplan Corona dient als Grundlage für die erarbeiteten Hygiene- und Abstandskonzepte der Selbsthilfegruppe Almed nach den §§ 11,12 und 132.1 SGB 8. Vorständen und Gruppenleitern der Selbsthilfegruppe

obliegt es dafür zu sorgen, dass die Gruppenteilnehmer die Hygienehinweise mit der gebotenen Sorgfalt ernst nehmen und umsetzen.

Alle Vorstände und Gruppenleiter der Selbsthilfegruppe sowie alle Gruppenteilnehmer sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. die des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu beachten.

2.2. Persönliche Hygiene

 Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

Wichtigste Maßnahmen

  • Abstand halten (mindestens 1,50 m)
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung zu Hause bleiben
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes der Besucherinnen und Besucher

   sowie des Personals, um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken

  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Basishygiene einschließlich der Händehygiene:
  1. a) Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang;
  2. b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand

gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

2.2. Raumhygiene: Verwaltungsräume, Besprechungszimmer und Flure

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss in der Selbsthilfegruppe ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass sich kein Tisch im Gruppenraum befindet und die Stühle 1,50 Meter auseinandergestellt werden müssen.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Vor zwischen und nach der Gruppenstunde, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (30) vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

2.3. Reinigung

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

In jeder Einrichtung steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden (z.B. Edelstahlspülen).

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in den Gruppenräumen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung aktuell ausreichend.

Folgende Areale sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der

Umgriff der Türen

  • Treppen- und Handläufe
  • Lichtschalter
  • Tische
  • Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch die Gruppenleiter)

3.3. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen sollen Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken sind nach jedem Gebrauch zu reinigen.

3.4. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-     Krankheitsverlauf

Besucherinnen und Besucher, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.), können die Selbsthilfegruppe nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Die Besucherinnen und Besucher sind darüber in geeigneter Weise aufmerksam zu machen (Aushänge, Begrüßungsgespräche u.a.).

3.5. Wegeführung

In der Selbsthilfegruppe gibt es keine Einbahnwege, da ein kontrollierter Zugang garantiert ist.

Erstellt am 11.07.2020 durch Ralf Olbricht, Vorstand.

Ralf Olbricht